Neben meiner Tätigkeit als Fachanwältin für Familienrecht bin ich seit dem Jahr 2013 auch als Verfahrensbeistand an Familiengerichten in Berlin und Brandenburg
tätig. Vor der Aufnahme dieser Tätigkeit habe ich eine Ausbildung zum Verfahrensbeistand bei der Bundesakademie für Kirche und Diakonie in Berlin (BAKD) absolviert und erfolgreich abgeschlossen.
Im Rahmen dieser Ausbildung in Berlin habe ich das vom Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche -BVEB- e.V. (früher BAG) anerkannte
Zertifikat erworben und arbeite nach den Standards des Verbandes. Regelmäßig besuche ich Fortbildungsveranstaltungen.
Beruflich und privat verbringe ich meine Zeit sehr gerne mit Kindern. Es ist mir bei meiner Tätigkeit als Verfahrensbeistand sehr wichtig, dass die betroffenen Kinder professionell vertreten und dabei so wenig wie möglich vom gerichtlichen Verfahren belastet werden. Zur Verringerung des Konfliktniveaus in den häufig hochstreitig geführten Verfahren um die Belange von Kindern versuche ich unter Berücksichtigung der konkreten Kindesinteressen in jeder Stufe des Verfahrens zwischen den Eltern und den weiteren Beteiligten zu vermitteln.
Neben den von mir erworbenen Zusatzkenntnissen für die Arbeit als Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche während meiner Ausbildung bei der Bundesakademie für Kirche und Diakonie in Berlin verfüge ich als Rechtsanwältin auch über eine abgeschlossene juristische Ausbildung, die es mir ermöglicht, die Interessen des betroffenen Kindes im gerichtlichen Verfahren umfassend wahrzunehmen. In der Zeit meiner Ausbildung zum Verfahrensbeistand in Berlin habe ich u.a. vertiefte Kenntnisse für die Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen, zu den Entwicklungsetappen des Kindes, den Bindungstheorien und zum kindlichen Zeitempfinden sowie der Arbeit des Jugendamtes und der Jugendhilfeeinrichtungen erlangt.
Ich bin Mitglied im Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche -BVEB- und im Landesverband Berlin des Deutschen Kinderschutzbund.
Der Verfahrensbeistand hieß früher Verfahrenspfleger. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) im Jahr 2009 hat das Familiengericht dem minderjährigen Kind, wenn es erforderlich ist, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen. Der Verfahrensbeistand wird auch als "Anwalt für Kinder und Jugendliche" bezeichnet.
In Berlin werden Verfahrensbeistände durch die Familiengerichte Pankow-Weißensee, Schöneberg, Köpenick und Tempelhof-Kreuzberg sowie durch Kammergericht bestellt.
In Brandenburg durch die dortigen Amtsgerichte und deren Abteilungen für Familiensachen.
Die Gerichte wählen einen für das jeweilige Verfahren geeigneten Verfahrensbeistand aus, der dann die Interessen des Kindes im Familienrechtsverfahren vertritt.
Als Verfahrensbeistand hat man die Aufgabe, das Interesse des Kindes oder Jugendlichen im familiengerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Dies geschieht überwiegend durch eine schriftliche Stellungnahme, die der Verfahrensbeistand an das Familiengericht übersendet und durch die Weitergabe der kindlichen Wünsche in der mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht. Der Verfahrensbeistand soll auf eine kindeswohlgerechte Gestaltung des Verfahrens achten und nimmt an den Kindesanhörung durch den jeweiligen Familienrichter teil.Der Verfahrensbeistand hat die Aufgabe das betroffene Kind über seine Rolle, den Gegenstand, den Ablauf und den Ausgang des familiengerichtlichen Verfahrens zu informieren und von ihm Informationen zu seinem Willen zu erlangen. Der Verfahrensbeistand hat in seiner Stellungnahme für das Familiengericht die subjektiven Wünsche des Kindes und das Wohl des Kindes einzubeziehen. Hierzu führt er Gespräche mit dem Kind oder des Jugendlichen und wird häufig auch einen Besuch an dessen Wohnort vornehmen. Überwiegend beauftragt das Familiengericht den Verfahrensbeistand auch damit, am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den familienrechtlichen Verfahrensgegenstand mitzuwirken und Gespräche mit den Eltern des Kindes und dessen weiteren Bezugspersonen zu führen.
Für Familienrichter/-innen:
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